Die Pseudonymisierung ist in Art. 4 Nr. 5 DSGVO definiert und eine wichtige technische Maßnahme zum Schutz personenbezogener Daten. Im Gegensatz zur Anonymisierung bleibt die Zuordnung mit zusätzlichem, getrennt aufbewahrtem Wissen möglich.
In der sozialen Arbeit kann sie helfen, sensible Klientendaten zu schützen – etwa bevor Inhalte automatisiert verarbeitet werden.