Der Hilfeplan hält fest, welcher erzieherische Bedarf besteht, welche Hilfeart geeignet ist und welche Leistungen mit welchen Zielen erbracht werden. Er entsteht im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und unter Beteiligung der Betroffenen.
Rechtliche Grundlage ist § 36 SGB VIII. Der Plan wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Hilfe weiterhin geeignet und notwendig ist.