Die Eingliederungshilfe ist seit dem Bundesteilhabegesetz im SGB IX geregelt. Sie zielt auf Teilhabe und Selbstbestimmung und umfasst Leistungen zur Teilhabe an Bildung, am Arbeitsleben, zur sozialen Teilhabe sowie zur medizinischen Rehabilitation.
Auch hier spielt strukturierte Dokumentation eine zentrale Rolle – etwa bei der Teilhabeplanung und bei der Nachweisführung gegenüber den Leistungsträgern.